Anträge der Jungen Union Darmstadt, die am 14.08.2021 auf dem 100. Landestag der JU Hessen zur Abstimmung gestellt werden.

Antrag 1:

Titel:
Helmpflicht für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs

Antragsinhalt:
Die Junge Union Hessen wirkt darauf hin, dass die Helmpflicht für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eingeführt wird. Ein Verstoß hiergegen soll künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Begründung:
Die Zahl der verkauften Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs und daraus resultierend die Zahl der Radfahrenden in Deutschland hat im Zuge der Corona-Pandemie stark zugenommen. Zwar ist die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer zurückgegangen, die Zahl der Unfälle mit EBikes und Pedelecs, jedoch angestiegen. [1]

Eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2019 durch das Bundesverkehrsministerium [2], zeigt, dass die Akzeptanz zum Tragen eines Fahrradhelmes bei jungen Erwachsenen stark nachlässt. Viele, gerade jüngere Menschen, verzichten aus ästhetischen Gründen auf einen Fahrradhelm.

Altersgruppe 6 - 10 Jährige -> Quote der Helmträger 0,82
Altersgruppe 11 - 16 Jährige -> Quote der Helmträger 0,38
Altersgruppe 17 - 30 Jährige -> Quote der Helmträger 0,08
Altersgruppe 31 - 40 Jährige -> Quote der Helmträger 0,15
Altersgruppe 41 - 60 Jährige -> Quote der Helmträger 0,2

Durch eine generelle Helmpflicht könnte etwa jeder zweite Radfahrer, der bei einem Unfall schwere Kopfverletzungen erleidet, gerettet werden. Unbestritten ist, dass der Helm vor Verletzungen schützen oder sie zumindest abmildern kann. Darüber hinaus wird ein Radfahrer durch den Helm sichtbarer.

[1] https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/so-wenig-verkehrstote-wie-noch-nie-0 (Stand: 31.05.2021)
[2] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/08/Dieser-Helm-hat-mir-das-Leben-gerettet-ohne-Frage_22l8pXnd2QA.html

Antrag 2:

Titel:
Bezuschussung von Kinderwunsch-Maßnahmen auch für unverheiratete Paare

Antragsinhalt:
Die Junge Union Hessen setzt sich beim Bundesgesetzgeber dafür ein, dass §27a SGB V Künstliche Befruchtung angepasst wird. Die Änderung in Abschnitt 3 soll sinngemäß so umgeschrieben werden, das unverheiratete Paare zukünftig nicht mehr ausgeschlossen werden.

Aktuelle Formulierung laut Sozialgesetzbuch:
"(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn
3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,"

Eine mögliche Umformulierung könnte wie folgt lauten:
"3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben,"

Begründung:
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die reproduktionsmedizinische Behandlung stellt für die Betroffenen nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar.”, laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Völlig unzeitgemäß: Es kann nicht sein, dass die künstliche Befruchtung die einzige Kassenleistung in Deutschland darstellt, für die ein Trauschein notwendig ist. Es sollte jedem Paar freigestellt sein, ob sie eine Ehe eingehen oder nicht. Es gibt viele Gründe das nicht zu tun, z.B. Religion. Die Bezuschussung durch die Krankenkasse sollte kein Grund sein.

Obwohl in Deutschland mittlerweile jedes dritte Kind in einer Beziehung ohne Trauschein geboren wird, gilt die Ehe bei der künstlichen Befruchtung als Bedingung für eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen. Für unverheiratete Paare heißt das: Die Behandlungskosten von bis zu 5.000 Euro pro Versuch müssten sie selbst zahlen und da i.d.R. mehrere Versuche notwendig sind, erhöhen sich die Gesamtkosten damit massiv - für viele Paare unbezahlbar.

Wenn man den anhaltenden demografischen Wandel betrachtet, ist die schleppende Geburtenrate Grund genug Paare mit Kinderwunsch bestmöglich zu unterstützen und das auch ohne Trauschein. Durch mehr Geburten sichern wir außerdem den Nachschub an erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürgern, die unser Renten- und Sozialsystem stützen.

Quelle: 15.03.21https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/ungewollte-kinderlosigkeit

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