Antragstext:
Die Junge Union Hessen fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie die Hessische Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die das Widerspruchsverfahren regelnden Vorschriften im Bundes- sowie Landesrecht dahingehend angepasst werden, dass es dem Bürger stets möglich ist, das Widerspruchsverfahren vollständig mittels elektronischer Kommunikation durchzuführen, wenn der Antrag auf Erlass des Ausgangs-Verwaltungsakts bereits im Wege elektronischer Kommunikation gestellt werden konnte.
Anfechtungswidersprüche sollen stets vollständig mittels elektronischer Kommunikation durchführbar sein.

Begründung:
Zwar ist de lege lata ein vollständig digitalisiertes Widerspruchsverfahren gemäß § 70 I S.1 VwGO iVm. § 3a II VwVfG-Bund bzw. § 3a II VwVfG-Hessen möglich. In der Praxis wird von dieser Möglichkeit durch die Behörden jedoch wenig Gebrauch gemacht. Der Antrag zielt
darauf, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die der tatsächlichen Durchführung des Widerspruchsverfahrens auf elektronischem Wege entgegenstehen, aufzuheben bzw. anzupassen.
Um Ineffizienzen und verwaltungsinterne Friktionen zu vermeiden, erscheint es sachgerecht, das Widerspruchsverfahren in solchen Angelegenheiten zu digitalisieren, in denen das Ausgangsverfahren bereits digital durchgeführt wird. Für den Bürger soll kein Medienbruch
entstehen. Durch die Änderung der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze wäre dies möglich und würde zur Zeit- und Kostenersparnis führen. Ebenso würde auf diese Weise wesentlich schneller Rechtssicherheit erreicht, was gerade im Interesse des Bürgers liegt.

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